Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind Naturschöpfungen und aufgrund ihrer Seltenheit besonders zu schützen. Sie dürfen weder beschädigt noch zerstört werden. Bund, Länder und Gemeinden wirken hier bei der Aufsicht mit. Auch die Stadt Zweibrücken, die als untere Naturschutzbehörde fungiert, hat folgende Einzelschöpfungen der Natur zu Naturdenkmälern erklärt:
- ein Tischfelsen im Auerbachtal
- eine Eiche am Bombachtal
- eine Platane an der Post
- ein Tulpenbaum am Bahnhof
- den Raulenstein bei Wattweiler
- den Steinbruchtümpel am Wattweilerberg
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind Gebiete in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten sollen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erhalten werden. Die Stadt Zweibrücken verfügt über ein Naturschutzgebiet.
Naturschutzbeirat
Dieser berät, unterstützt und fördert das allgemeine Verständnis für die Belange der Natur und Landschaft. Mitglieder des Beirates sind sachkundige Personen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Die untere Naturschutzbehörde nimmt als Geschäftsstelle des Beirates Anfragen oder Anträge entgegen und leitet sie an den Beirat weiter.
Beauftragte für Naturschutz
Sie sollen über örtliche Maßnahmen des Naturschutzes informieren und das Verständnis für Natur und Landschaft wecken. Naturschutzbeauftragte in Zweibrücken, von denen es vier gibt, haben je einen Aufgabenschwerpunkt. Dazu zählen Bäume im innerstädtischen Bereich, Gewässer und deren Umgebung, Gebiete der freien Landschaft und der Wald.
Die Naturschutzbehörde stellt gerne einen Kontakt zu Naturschutzbeauftragten für Sie her.