Wir. Der Servicebereich Untere Naturschutzbehörde

Wir nehmen für den Stadtbereich Zweibrücken die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gemäß Bundes- und Landesnaturschutzgesetz wahr.
Unsere Hauptaufgaben sind die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Regenerations- und Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
Wir erfassen die Daten zu den unterschiedlichen Arten von Flora und Fauna an verschiedenen Standorten sowie ihre Sicherung und Pflege. Darüber hinaus weisen wir Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile aus. Wir setzen gezielte Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten um (z. B. Umsiedlungen oder Schaffung von Ersatzlebensräumen).
Mithilfe der Anlage und Pflege von Biotopen, dem Aushändigen von Genehmigungen und auch dem Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungen anderer Stellen kommen wir unseren Pflichten im Bereich Naturschutz nach, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz § 1 Abs.1 festgesetzt sind.
Im Auftrag übergeordneter Behörden überwachen wir Schutzbestimmungen und deren Einhaltung, setzen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen um und führen das Ökokonto und Kompensationsverzeichnis. Tiere und Pflanzen werden vor Beeinträchtigungen durch den Menschen innerhalb ihrer Lebensgemeinschaften von uns geschützt.

Wir sind für Sie da.

Montag bis Donnerstag

08.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 16.00 Uhr

 

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

Wir.
Der Servicebereich
Untere Naturschutzbehörde.