Kompensationsverzeichnis für Zweibrücken

Wir betreuen als Zulassungsbehörde in einem landesweiten Kataster für Zweibrücken das Kompensationsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz.

Wir sind verantwortlich für die Erfassung der Flächen und Maßnahmen gemäß § 17 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 10 des Landesnaturschutzgesetzes. Dieses Verzeichnis wird laufend fortgeschrieben und kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden oder unter https://naturschutz.rlp.de/?q=kompensation
Derzeit weist das Kataster u.a. ca. 64 ha Ausgleichsflächen der Stadt Zweibrücken aus, von denen für über 24 ha regelmäßig jährlich im Auftrag der Stadt Zweibrücken die Pflege koordiniert werden muss. Für die übrigen Flächen muss überprüft werden, ob bestimmte gezielte Pflegemaßnahmen in dem einzelnen Pflegejahr notwendig sind.

Wir.
Der Servicebereich
Untere Naturschutzbehörde.