Hauptfriedhof Zweibrücken

Der Hauptfriedhof Zweibrücken gehört mit seinen historischen Grabstätten und altem Baumbestand zu den schönsten Friedhöfen der Stadt.

Sie haben folgende Beisetzungsmöglichkeiten:

Sargbestattung in Erdgräbern

Urnenbestattung

Besonderes Grabfeld

Die Trauerhalle bietet 18 Sitzplätze.

 

Größe Friedhof: 5,72 ha

Vogelgesangstraße 13

66482 Zweibrücken

 

Verkehrsanbindung


Linienbus RSW Linie 6878, 6880

Linienbus VGZ Linie 301, 302

Haltestelle Vogelgesangstraße

 

Linienbus VGZ Linie 224, 225, 228

Haltestelle Oselbachstraße

Der Friedhof ist in den Monaten von Oktober bis März von 7.30 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung, längstens bis um 18.00 Uhr für Besucher geöffnet.

Der Friedhof ist in den Monaten von April bis September von 7.00 Uhr bis zum Einbruch der Dämmerung, längstens bis um 21.00 Uhr für Besucher geöffnet.

Julia Geibel

Telefon:

0 63 32.92 12 309

E-Mail:

Julia.Geibel@ubzzw.de

Montag bis Freitag 

08.00 – 12.00 Uhr

 

Andreas Wegner

Telefon:

0 63 32.92 12 307

E-Mail:

Andreas.Wegner@ubzzw.de

Montag bis Donnerstag

08.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 16.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

Mit der Anlage des Hauptfriedhofes der Stadt Zweibrücken wurde im Jahr 1789 begonnen. Die erste Belegung erfolgte am 27.06.1791.
Bei dem heutigen Hauptfriedhof handelt es sich um den zweiten Zweibrücker Friedhof überhaupt. Der Vorgängerfriedhof befand sich auf dem Gelände zwischen heutiger Kaiserstraße, Fruchtmarktstraße und Wallstraße im Bereich des Kath. Krankenhauses. Dieser Friedhof wurde im 15. Jahrhundert angelegt, nachdem die Kapelle des Reuerinnenklosters zur Zweibrücker Pfarrkirche erhoben worden war. Zuvor wurden die Bewohner Zweibrückens auf dem Friedhof an der Ixheimer Pfarrkirche bestattet. Zum Ende des 18. Jahrhunderts aber wurden die Platzverhältnisse und hygienischen Bedingungen auf dem alten Friedhof so problematisch, dass man sich zur Anlage des heute noch genutzten Friedhofs entschloss. Bis 1830 fanden Bestattungen auf dem Friedhof getrennt nach Konfession statt, den Katholiken stand dabei ein Fünftel der Friedhofsfläche zu.
Der Hauptfriedhof wurde in den folgenden Jahrzehnten mehrfach erweitert: 1837,1843 und 1849 um kleinere Flächen (1849 entsprach die Friedhofsfläche den heutigen Grabfeldern I J – I Q). 1872 erfolgte dann die Erweiterung um die heutigen Grabfelder I A – I H. Im Jahr 1884 wurde dann der Friedhof bis an die heutige Vogelgesangstraße erweitert (Grabfelder II A – II E und Ehrengrabfelder des 1. Weltkrieges).
Mit den Grabfeldern III A – III K erfolgt im Jahr 1919 die sechste Erweiterung. Es folgte in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts das Grabfeld IV und in den 50er Jahren schließlich das Grabfeld V, so dass der Friedhof nun direkt an die Kasernenstraße grenzt. Eine in den 90. Jahren angedachte Erweiterung über die Kasernenstraße hinaus wird es wohl aufgrund der Veränderungen im Bestattungsverhalten mit der Zunahme von Urnenbestattungen bis auf weiteres nicht geben.
Nachdem schon im Jahr 1804 durch ein Dekret der französischen Regierung die Unterhaltung der Friedhöfe zu einer Angelegenheit der politischen Gemeinden erklärt wurde, übernimmt die Stadt Zweibrücken im Jahr 1842 endgültig die alleinige Verantwortung für den Hauptfriedhof.
Auf der Erweiterungsfläche von 1872 wurde auch der damaligen Jüdischen Gemeinde Zweibrückens ein eigenes Begräbnisfeld zugewiesen, nachdem deren Vorgängerfriedhof am Ölkorbberg belegt war. Dieses Begräbnisfeld wird in Abstimmung mit der Jüdischen Kultusgemeinde der Pfalz durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.

Auf der Erweiterungsfläche von 1872 befindet sich die Ehrengrabstätte des Krieges von 1870/71. Die eisernen Kreuze der Einzelgräber werden überragt von einer weiblichen Gewandfigur. Diese Grabstätte ist leider nicht das einzige Zeugnis kriegerischer Auseinandersetzungen, welches auf dem Hauptfriedhof zu finden ist.
Weiterhin findet sich hier auch ein 1837 errichtetes Denkmal der napoleonischen Krieger, welches von den Heimkehrern ihren auf dem Feld gefallenen Kameraden gewidmet wurde.
Auch die 285 Ehrengräber der Gefallenen des 1. Weltkrieges befinden sich auf dem Hauptfriedhof. Der Ehrenfriedhof für die Gefallenen des 2. Weltkrieges mit 1232 Gräbern hingegen befindet sich außerhalb der eigentlichen Friedhofsfläche auf der dem Haupteingang gegenüberliegenden Straßenseite der Vogelgesangstraße.
Darüber hinaus stellen aber auch zahlreiche historischen Grabmäler mit Darstellungen von Raupenhelmen oder Schwertern als Symbol für die gesellschaftliche oder militärische Stellung der dort bestatteten Personen einen Bezug zum Militär und der Bedeutung der Stadt Zweibrücken als Garnisonsstadt her. Eine Besonderheit in diesem Zusammenhang stellen noch vorhandene Kindergräber aus den Zeiten der französischen Besatzung nach dem 1. und dem 2. Weltkrieg, insbesondere aber die 149 Kindergräber aus der Zeit der Stationierung Kanadischer Streitkräfte in den Jahren 1953 bis 1968 dar.

Der Hauptfriedhof der Stadt Zweibrücken ist aber auch mit seinen aus allen Perioden seit seiner Anlage noch erhaltenen Grabmälern ein durchwandelbares (Kunst-)Geschichtsbuch der Stadt Zweibrücken.
Es sind klassizistische Grabanlagen ebenso vorhanden wie solche aus der Zeit des Historismus, Jugendstils, aber auch zeittypische Anlagen der 20er/30er, 50er oder 70er Jahre des 20. Jahrhunderts wie des noch jungen 21. Jahrhunderts vorhanden. Diese Grabmale spiegeln nicht nur die kunstgeschichtliche Entwicklung oder die Entwicklung der Bestattungskultur der letzten 200 Jahre wider, sondern machen auch durch die oftmals die Namen der Verstorbenen ergänzenden Berufsbezeichnungen die Stadtgeschichte dieser Zeit erlebbar. Viele Namensgeber für Zweibrücker Straßen werden durch ihre hier vorhandene Grabstätte auch wieder zu einer Person.
Die Grabanlagen zeigen dabei, welchen gesellschaftlichen Rang die Personen zu ihrer Zeit einnahmen. Neben Gräbern von Personen der Politik und der Wirtschaft fallen auf dem Zweibrücker Hauptfriedhof dabei besonders die Gräber von Angehörigen der Justiz auf, die für die Zweibrücker Gerichtstradition stehen.
Neben den Ehrengrabfeldern, dem Jüdischen Grabfeld und der Leichenhalle aus dem Jahr 1901 stehen vierzig Grabanlagen bzw. Grabmäler unter Denkmalschutz. Über diese Gräber, Vermächtnis- und Ehrenbürgergräber hinaus bemüht sich die Friedhofsverwaltung über Grabpatenschaften weitere erhaltenswerte Grabsteine für zukünftige Generationen zu bewahren.

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Friedhöfe.