Sperrabfall,- Möbelholz- und Altmetallsammlung

Jeder Haushalt kann einmal pro Kalenderjahr bis maximal 3 m³ eine gebührenfreie Sperrabfallabholung bestellen.

Pro Haushalt/Gewerbebetrieb können max. 3 m³ sperrige Abfälle abgefahren werden.

Zum Beispiel

Restsperrabfall

Möbelholz

Altmetall

Unsicher was zum Sperrabfall gehört?

Unser Abfall-ABC hilft Ihnen gerne weiter.

1. Online

Ein Express-Service kann derzeit noch nicht online bestellt werden.

2. Telefon

T  0 63 32.92 12 555

Montag bis Freitag: 07.00 – 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass am Freitag, den 24. Dezember und Freitag, den 31. Dezember 2023 eine telefonische Bestellung nicht möglich ist. 

3. E-Mail

Sperrabfall@ubzzw.de

Weitere Entsorgungsmöglichkeit – ohne Terminvereinbarung

Alternativ können Sie Ihren Sperrabfall ganz nach Bedarf  auch gebührenpflichtig am Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal zu den Öffnungszeiten anliefern. Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal

Von der Abfuhr sind nicht sperrige Abfälle ausgeschlossen.

Von der Abfuhr ausgeschlossen:

 

Restabfälle wie zum Beispiel Hausmüll, Tapeten

 

Abfälle aus Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel Bauschutt, Ziegel, Fliesen, Betonteile, Türen, Türrahmen, Deckenbretter, Fußbodenbeläge aus Holz/Laminat, Spanplatten, Holzdielen, Rollläden, Rolllädenkästen, Kunststoffverkleidungen bzw. -abdeckungen, Toilettenspülkästen, Toiletten, Waschbecken Kunststoffrohre

 

Glas, Spiegelglas

 

Mit Holzschutzmitteln bzw. Farbe behandeltes Holz welches vorzugsweise aus dem Außenbereich stammt wie Spielgeräte, Gartenmöbel, Zaunteile, Zäune, Fensterrahmen, Fensterläden

 

Autoteile wie zum Beispiel Stoßstangen, Sitze, Reifen

 

Diese von der Abfuhr ausgeschlossenen Abfälle können ganzjährig - gegen Gebühr - im Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal abgegeben werden. Ausgeschlossen sind Reifen, diese bitte beim Reifenhandel oder Wertstoffhändler entsorgen.

Von der Abfuhr ausgeschlossen:

 

Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Herde, Geschirrspülmaschinen, Fernsehgeräte, Computer, Radiogeräte, Mikrowellen, Toaster, Staubsauger, Kaffeemaschinen

 

Kartonagen, Farbeimer (leer)

 

Diese von der Abfuhr ausgeschlossenen Abfälle können

ganzjährig - gebührenfrei - auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.

Von der Abfuhr ausgeschlossen:

 

Problemstoffe wie zum Beispiel Feuerlöscher, Autobatterien

 

Diese von der Abfuhr ausgeschlossenen Abfälle können ganzjährig bei der viermal pro Jahr stattfindenden Problemstoffsammlung abgegeben werden.

Kleingewerbe nur mit Voranmeldung und gegen Erstattung der Kosten.

Neu! Tausch- und Verschenkemarkt

Ihre ausgedienten Möbel, Elektrogeräte, Fahrräder etc. sind noch gut erhalten und suchen vielleicht nur einen neuen Besitzer? Wir helfen Ihnen unkompliziert mit Interessenten in Kontakt zu kommen.
Die Umwelt dankt es Ihnen!

Wir.
Der Servicebereich
Abfallwirtschaft.