Gebühren Friedhöfe Zweibrücken
Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des UBZ (Friedhofsgebührensatzung).
Bestattungsgebühren
Gebühr/Euro | Für Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr einschließlich Totgeburt | 260,00 |
---|---|
Für Leichen von Personen über 6 Jahre | 530,00 |
Für Beisetzung in einem Tiefgrab | 680,00 |
Für Urnenbeisetzungen in Urnenerdgrab | 60,00 |
Für Urnenbeisetzung in Urnennische | 50,00 |
Ausgrabung bei Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 380,00 |
Ausgrabung bei Leichen von Personen über 6 Jahre | 660,00 |
Ausgrabung von Urnen | 280,00 |
Umbettung von Leichen von Personen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 760,00 |
Umbettung von Leichen von Personen über 6 Jahre | 1.320,00 |
Umbettung von Urnen | 560,00 |
Grabüberlassung
Gebühr/Euro | Grundgebühr für Reihen- und Wahlgräber | 450,00 |
---|---|
Reihengräber zu den Grabarten | |
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahre | 1.050,00 |
Reihengrab für Urnenbeisetzung | 550,00 |
Urnenreihengrabstätte für anonyme Urnenbeisetzung | 550,00 |
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahren zu anonymen Erdbestattung | 1.190,00 |
Reihengrab für Leichen von Personen über 6 Jahren zur Bestattung im Erdrasengrab | 1.200,00 |
Wahlgräber zu den Grabarten | |
Wahlgrab für Erdbestattungen bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 550,00 |
Wahlgrab für Erdbestattung bei Verstorbenen ab vollendetem 6. Lebensjahr inkl. Tiefgrab (bei Mehrfachgrabstellen die entsprechende mehrfache Gebühr) | 1.190,00 |
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenerdgrab | 610,00 |
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnennische in Urnenstelen oder Urnenwänden | 560,00 |
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenrasengrabstätten | 610,00 |
Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenbaumgrabstätten | 610,00 |
Verlängerungen Wahlgrabstätten
Die Ruhezeiten betragen bei Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 15 Jahre, bei Erdbestattungen von Verstorbenen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 25 Jahre und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre.
Eine Wahlgrabstätte wird bei einer weiteren Beisetzung auf dieser Grabstätte automatisch zur Abdeckung der vorgegebene Ruhezeit verlängert. Nach Ablauf der Ruhezeit können Sie die Nutzungsrechte je Grabstätte verlängern, bis zu 25 Jahre bei einem Erdgrab und 20 Jahre bei einem Urnengrab. Eine Verlängerung kann schon vor Ablauf der Ruhezeit beantragt werden. Reihengräber sind nicht verlängerbar.
Gebühr/Euro | Grundgebühr für die Verlängerung von Nutzungsrechten je Grabstelle und Jahr | 18,00 |
---|---|
Verlängerung für Wahlgrab bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr je Grabstelle und Jahr | 38,00 |
Verlängerung Wahlgrab für Erdbestattung bei Verstorbenen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr inkl. Tiefgrab je Grabstelle und Jahr | 48,00 |
Verlängerung Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenerdgrab je Grabstelle und Jahr | 31,00 |
Verlängerung Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnennischen je Grabstelle und Jahr | 28,00 |
Verlängerung Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenrasengrab je Grabstelle und Jahr | 31,00 |
Verlängerung Wahlgrab für Urnenbeisetzungen in Urnenbaumgrabstellen je Grabstelle und Jahr | 31,00 |
Raumüberlassung Leichenhalle
Gebühr/Euro | Benutzung der Leichenhalle | 220,00 |
---|---|
Benutzung der Leichenzelle | 160,00 |
Benutzung der offenen Leichenhallen in Mörsbach oder Bubenhausen | 110,00 |
Weitere Gebühren
Gebühr/Euro |
Pflegekosten bei vorzeitiger Grabfreigabe Je Jahr für Urnenerdgrab (1,2 m ²) Je Jahr und Stelle für Erdwahlgrab (2,88 m²) |
15,00 36,00 |
---|---|
Genehmigungsgebühr für die Errichtung und Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen | 35,00 |
Stand: Satzung vom 27.1.2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.02.2017, in Kraft treten zum 01.03.2017. Zu den Satzungen.