Abwassergruben – Entsorgung über unsere Kläranlage
Ist ein Anschluss an den Abwasserkanal nicht möglich, müssen Grundstückseigentümer auf einen abflusslosen Abwassersammelbehälter zurückgreifen, beispielsweise bei Wochenendhäusern oder Kleingärten.
Nach Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz müssen alle Abwassergruben regelmäßig entleert und deren Inhalte einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden. Das Aufbringen von häuslichen Abwässern auf landwirtschaftliche Flächen ist verboten und kann auch strafrechtlich verfolgt werden.
Das Entleeren einer Abwassergrube und die Anlieferung an unsere Kläranlage müssen durch den Eigentümer selbst oder ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen erfolgen.
Entsorgungsnachweis
Gebühren
Bei Anlieferung an unsere Kläranlage berechnen wir:
Fäkalwasser
2,57 Euro / Kubikmeter
Fäkalschlamm
9,85 Euro / Kubikmeter
Kontakt
Sancho Zander
Grundstücksentwässerung
Telefon: 0 63 32.92 12 404
Iris Conrad
Grundstücksentwässerung
Telefon: 0 63 32.92 12 403
Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr