Abwassergruben – Entsorgung über unsere Kläranlage

Ist ein Anschluss an den Abwasserkanal nicht möglich, müssen Grundstückseigentümer auf einen abflusslosen Abwassersammelbehälter zurückgreifen, beispielsweise bei Wochenendhäusern oder Kleingärten. 

 

Nach Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz müssen alle Abwassergruben regelmäßig entleert und deren Inhalte einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden. Das Aufbringen von häuslichen Abwässern auf landwirtschaftliche Flächen ist verboten und kann auch strafrechtlich verfolgt werden.

 

Das Entleeren einer Abwassergrube und die Anlieferung an unsere Kläranlage müssen durch den Eigentümer selbst oder ein von ihm beauftragtes Fachunternehmen erfolgen.

Bei Anlieferung an unsere Kläranlage berechnen wir:


Fäkalwasser
2,57 Euro / Kubikmeter


Fäkalschlamm
9,85 Euro / Kubikmeter

Sancho Zander

Grundstücksentwässerung

Telefon: 0 63 32.92 12 404

Sancho.Zander@ubzzw.de

 

Iris Conrad

Grundstücksentwässerung

Telefon: 0 63 32.92 12 403

Iris.Conrad@ubzzw.de

 

Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

 

Freitag
08.00 – 12.00 Uhr

Wir.
Der Servicebereich
Abwasserwirtschaft.