Geschützte Biotope
Das sind bestimmte Lebensräume, die unter Schutz gestellt sind, nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder in ihrem charakteristischen Zustand verändert werden dürfen. Für den Raum Zweibrücken sind u. a. Orchideenrasen und naturnahe Bach- und Flussabschnitte zu zählen.
Biotopbetreuung, Biotoppflege
Biotopbetreuer sind zuständig für die Pflege schutzwürdiger Biotope. Der Wert dieser Flächen soll für den Naturschutz erhalten werden und die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung muss durch Pflegemaßnahmen ersetzt werden. Diese werden für die betroffenen Gebiete in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde jährlich neu festgelegt. Folgende Flächen werden im Bereich Zweibrücken im Rahmen der Biotopbetreuung gepflegt:
- ein Streuobstbestand bei Hengstbach
- der Skihang in der Tschifflicker Dell
- ein Hang im Langental bei Mittelbach
- der Kalkmagerrasen auf dem Gestüt
- der Halbtrockenrasen am Mühltalerhof
Biotopkartierung
Alle gesetzlich geschützten Biotope in Rheinland-Pfalz wurden mithilfe von Biotopkartierungen im Jahr 1997 erfasst. Die Ergebnisse, die im Jahr 2007 aktualisiert wurden, können Sie auf der Webseite der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz aufrufen.
Landesinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz