Wir. Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken.

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ) ist eine Einrichtung der Stadt Zweibrücken. Unsere Kernaufgaben sind Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung sowie kommunale Daseinsvorsorge und Umweltschutz. Darüber hinaus sorgen wir für ein sauberes Stadtbild und unterhalten die öffentlichen Straßen und Wege. Mit dem Betrieb des Rosengartens verantworten wir ein deutschlandweit bekanntes Rosarium und Zweibrücker Kultur. Alles für ein gutes Stadtgefühl.

Laut Satzung hat der Zweibrücker Stadtrat uns folgende Aufgaben übertragen:

Wir übernehmen von der Stadt Zweibrücken die abfallwirtschaftlichen Aufgaben, einschließlich der öffentlichen Abfallabfuhr, des Abfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal und anderer abfallwirtschaftlicher Einrichtung gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und dem Landesabfallwirtschafts- und Altlastengesetz Rheinland-Pfalz.

Die Stadt Zweibrücken hat uns die Aufgabe übertragen, auf dem Gebiet der Stadt das anfallende Abwasser und die dafür notwendigen Anlagen vorzuhalten, zu planen, zu bauen und zu betreiben.

Die Stadt Zweibrücken hat uns die Aufgabe der Stadtreinigung einschließlich der öffentlichen Straßenreinigung und des Straßenwinterdienstes übertragen.

Die Stadt Zweibrücken hat uns den Betrieb des Bauhofs und des Fuhrparks übertragen.

Wir verantworten für die Stadt Zweibrücken die Aufgabe des Friedhofs- und Bestattungswesen. Dies schließt die Planung, Bau, Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe samt der baulichen Anlagen mit ein.

Wir übernehmen die an uns übertragene Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde für das Gebiet der kreisfreien Stadt Zweibrücken nach den jeweiligen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes. Ausgenommen sind ordnungsbehördliche Maßnahmen des Artenschutzes sowie der Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

Die an uns übertragene Aufgabe ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die Verwaltung und die Unterhaltungen des Rosengartens Zweibrücken sowie des Wildrosengartens.

Die an uns übertragene Aufgabe ist die Planung, der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und Brücken sowie die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen.

Die an uns übertragen Aufgabe auf dem Gebiet des Wasserrechts ist der Hochwasserschutz, die Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung sowie die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung mit überörtlicher Bedeutung und dritter Ordnung.

Die an uns übertragen Aufgabe ist die Planung, der Bau, die Verwaltung und die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen und Freianlagen.