Rückstausicherung
So sichern Sie Ihr Haus.
So kommt es zu einem Rückstau
Die öffentliche Kanalisation ist entsprechend der gültigen Regeln für mittlere Regenereignisse und nicht für Extremereignisse wie Starkregen ausgelegt. Heftige Niederschläge überlasten die Kanalisation. Es kommt zum Rückstau. Das rückstauende Abwasser drückt zurück in die Grundstücksentwässerungsanlage der umliegenden Häuser. Im Extremfall kann es zu Überflutung der Kellerräume kommen.
Mögliche Gründe für einen Rückstau:
- Starkregen-Ereignisse
- Kanalverstopfung oder Rohrbrüche
- Kanalschäden, z.B. Querschnittsverengung durch Wurzeleinwuchs
- Unplanmäßige Einleitung z.B. Feuerwehreinsätze
Rückstauverschlüsse als Rückstausicherung
Rückstauverschlüsse schotten im Haus die Rohrleitung gegen rückstauendes Wasser ab, falls bei Starkregen oder einer Verstopfung die öffentliche Kanalisation überlastet wird. So kann eine Überflutung der Kellerräume durch Rückstau vermieden werden.
Für Räume mit unterschiedlicher Nutzung gibt es unterschiedliche Rückstausysteme. Zu beachten ist, ob die zu sichernden Räume von untergeordneter Nutzung sind. Ein Heizungsraum ist kein Raum von untergeordneter Nutzung.
Wichtig ist auch, ob der Entwässerungsgegenstand ein Gefälle zum Kanal hat und ob den Bewohnern des Hauses ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
Wir empfehlen Ihnen, sich für Rückfragen an Ihren Architekten bzw. Bauplaner zu wenden, der mit Ihrer Immobilie vertraut ist.
Sind keine Baupläne vorhanden, gibt es die Möglichkeit durch TV-Befahrung mit Fremdfirmen den Bestand der Leitungen festzustellen.
Video Rückstausicherung
Skizze Rückstausicherung
Kontakt
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Team Abwasser.
Häufig gestellte Fragen.
Für die Stadt Zweibrücken gilt laut Satzung, dass die Verantwortung zum Schutz gegen Rückstau bei Bauherren und Hauseigentümern liegt. Eventuelle Schäden durch Rückstau müssen Bauherren und Hauseigentümer selbst zahlen.
Die Höhe der Rückstauebene entspricht der Straßenoberfläche. Deshalb ist es vorgeschrieben, dass alle Entwässerungseinrichtungen unterhalb dieser Ebene gegen Rückstau gesichert werden müssen.
Das Gemisch aus Abwasser und Regenwasser kann im Gebäude zu großen Schäden führen. Die Gebäudeversicherung kommt in der Regel nur für Wasserschäden durch Leitungswasser auf. Wasserschäden, die beispielsweise durch Hochwasser entstehen, werden nur übernommen, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung inkludiert ist. Prüfen Sie bitte mit Ihrer Versicherung, ob vorausgesetzt wird, dass das Objekt mit einer funktionstüchtigen Rückstauklappe versehen ist, damit die Versicherung im Falle einer Überschwemmung greift.