Grundstücksentwässerung

Sie als Grundstückseigentümer sind für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich.

Im Zusammenhang mit der Grundstücksentwässerung ist der UBZ für die Planung und Herstellung von Entwässerungseinrichtungen im öffentlichen Bereich, d.h. bis zur privaten Grundstücksgrenze verantwortlich. In unserem geografischen Informationssystem werden alle Informationen der Grundstücksentwässerung verwaltet, die im Rahmen von Bauanträgen erfasst wurden. Diese Planauskünfte können vom Grundstückseigentümer angefordert werden.

Beratung und Prüfung pro Bauantrag: 60-120 Euro, je nach Aufwand

Sancho Zander

Grundstücksentwässerung

Telefon: 0 63 32.92 12 404

Sancho.Zander@ubzzw.de

 

Iris Conrad

Grundstücksentwässerung

Telefon: 0 63 32.92 12 403

Iris.Conrad@ubzzw.de

 

Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

 

Freitag
08.00 – 12.00 Uhr

Regenwasserwirtschaft

Für die Regenwassernutzung sprechen ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Die Rückhaltung von Regenwasser auf dem Grundstück und dessen Nutzung spart teures Trinkwasser. Außerdem lassen sich die Abwassergebühren durch die Reduzierung der angeschlossenen Flächen senken.

Zur Reduzierung der in die Kanalisation abgeleiteten Regenwassermenge gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Regenwasserzisterne mit Rückhaltevolumen ist eine gute Möglichkeit, Regenwasser für den Eigengebrauch zu nutzen und die privaten Kanalleitungen bei Starkregen vor Rückstau zu schützen.

Wenn es regnet, fließt das Regenwasser über das Dach in die Zisterne. Über einen Schlauch strömt es dann mit der vorgegebenen Abflussmenge langsam aus der Zisterne. Da der Zufluss in der Regel größer ist als der durch die Drosselblende gebremste Ablauf, wird der Füllstand in der Zisterne langsam ansteigen.

Durch die Bauform liegt der Überlauf der Zisterne je nach Größe des Rückhaltevolumens zum Teil deutlich tiefer als der Zulauf. Es muss daher in jedem Fall geprüft werden, ob der Anschluss des Überlaufs an die Kanalisation möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, so gibt es auch die Option den Abfluss mit einer Pumpe zu realisieren.

Beim Neubau in Zweibrücken ist der Einbau  Pflicht mit einem Mindestfassungsvolumen von 20 Liter pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Mehr erfahren:

Systemskizze: Regenwasserzisterne mit Rückhaltevolumen

Wir beraten Sie zu Ihrer fachgerechten Versickerungsanlage. Beispielsweise zum Bau einer Versickerungsmulde.

Die Auslegung und Einsatzmöglichkeit der Anlage muß durch den planenden Architekten vorgegeben werden.

Für eine präzise Beratung benötigen wir einen Lageplan und Angaben zur Größe der befestigten Fläche und den Bodenverhältnissen.

Grundsätzlich ist für die Versickerung von Regenwasser ein formloser Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich. Soll das Wasser unterirdisch versickern, ist zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Bauamt einzuholen.

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Drainagewasser, Schichten- oder Grundwasser ist in aller Regel sauberes Wasser. Eine Einleitung ins Kanalnetz ist gemäß § 5 (4) Allgemeine Entwässerungssatzung des UBZ nicht zulässig.

Wir.
Der Servicebereich
Abwasserwirtschaft.