Streuen im Winter
Was Sie bei Ihrer Räum- und Streupflicht beachten sollten.
Räum- und Streupflicht für Anlieger
Bitte beachten Sie, es darf kein Salz gestreut werden. Verwenden Sie bitte abstumpfende, salzfreie Streumittel, wie Sand, Splitt oder Sägemehl.
Schnee und Eis muss an Werktagen in der Zeit von 07.00 – 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09.00 – 20.00 Uhr beseitigt werden.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und Glätte ist gleich am nächsten Morgen bis 07.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr zu beseitigen.
Bei anhaltendem Schneefall bzw. gefrierendem Regen muss mehrmals täglich gestreut oder geräumt werden.
Mindestens 1,5 Meter breite Gehbahnen sind für den Fußgängerverkehr von Schnee frei zu halten.
Von Grundstück zu Grundstück muss eine durchgehende Strecke begehbar sein.
Ist kein Bürgersteig vorhanden, so ist eine Gehbahn von 1 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu räumen und zu streuen.
Geräumtes Eis bzw. geräumter Schnee sind so zu lagern, dass der Verkehr auf der Fahrbahn und den Gehwegen nicht beeinträchtigt wird.
Achten Sie darauf, dass der Abfluss von Oberflächenwasser (bei Tauwetter) gewährleistet ist. Sinkkästen bzw. Straßenabläufe müssen unbedingt frei gehalten werden.
Auf Fahrbahnen, die dem Autoverkehr vorbehalten sind, besteht keine Winterdienstpflicht der Anlieger.
Bitte bedenken Sie, dass eine Verletzung der Streu- und Räumpflicht ein Bußgeld sowie ggf. Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter nach sich ziehen kann.
UBZ Räum- und Streuservice
Wir sind mit der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte betraut.
Wir räumen und streuen auf verkehrswichtigen und gefährlichen Verkehrsflächen, die von der Stadt Zweibrücken festgelegt wurden.
Nach Beendigung des allgemeinen Berufsverkehrs endet die gesetzliche Winterdienstpflicht.
Unser Winterdienst dauert vom 1. November bis zum 31. März.
Achten Sie bitte auch beim Parken darauf, dass für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten (ca. 3,40 m) frei bleiben.
Kontakt
Jonathan Hübscher
Einhaltung der Räum- und Streupflicht
Christian Meyer
Telefon:
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr