Der Landtag Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Für die städtischen Friedhöfe in Zweibrücken ist der UBZ zuständig. Wie genau das Gesetz umgesetzt werden soll, wird in einer Durchführungsverordnung geregelt. Das Gesetz wurde mit dem GVBl vom 26.09.2025 veröffentlicht. Am 27.09.2025 ist es in Kraft getreten.
Auch wenn das Gesetz bereits beschlossen ist, bleibt vorerst offen, ab wann und in welchem Umfang die neuen Regelungen auf den Zweibrücker Friedhöfen greifen. Der UBZ hat sich jedoch bereits intensiv mit den Inhalten des Gesetzes auseinandergesetzt. Da ein hoher Informationsbedarf zu erwarten ist, bereiten wir uns darauf vor, den Bürgerinnen und Bürgern von Zweibrücken beratend zur Seite zu stehen.
Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie hier fortlaufend auf unserer Webseite.
Hier finden Sie das aktuelle Bestattungsgesetz
FAQ des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Wegen des Vollausbaus der Schlachthofstraße ist die Zufahrt zum Wertstoffhof aktuell nur vom Etzelweg aus möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!