Die aufgrund der hohen Brandgefahr erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Zweibrücken wurde am 24. August 2026 wieder aufgehoben. Grablichter und Kerzen dürfen auf den Friedhöfen daher grundsätzlich wieder verwendet werden.
Dennoch ist weiterhin besondere Vorsicht geboten: Boden, Laub, Gras und sonstige Vegetation können aufgrund der anhaltenden Trockenheit noch sehr ausgedörrt und leicht entzündlich sein.
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Situation zwar etwas entspannt. Sie reichen jedoch nicht überall aus, um Boden, Laub, Gras und andere Vegetation nachhaltig zu durchfeuchten.
Grablichter und Kerzen sollten nur so aufgestellt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass
Insbesondere im Bereich der Baumgräber sollte weiterhin auf das Aufstellen und Anzünden von Grablichtern verzichtet werden. Durch trockenes Laub und andere Vegetation besteht dort weiterhin ein erhöhtes Brandrisiko.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Friedhöfe weiterhin umsichtig zu handeln und die besondere Trockenheit zu berücksichtigen.