Weiterhin erhöhte Brandgefahr auf Friedhöfen: Besondere Vorsicht bei Grablichtern

Die aufgrund der hohen Brandgefahr erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Zweibrücken wurde am 24. August 2026 wieder aufgehoben. Grablichter und Kerzen dürfen auf den Friedhöfen daher grundsätzlich wieder verwendet werden.

 

Dennoch ist weiterhin besondere Vorsicht geboten: Boden, Laub, Gras und sonstige Vegetation können aufgrund der anhaltenden Trockenheit noch sehr ausgedörrt und leicht entzündlich sein.

Warum besteht trotz Regen weiterhin Brandgefahr?

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Situation zwar etwas entspannt. Sie reichen jedoch nicht überall aus, um Boden, Laub, Gras und andere Vegetation nachhaltig zu durchfeuchten.

  • Besonders trockener Boden nimmt Regen nicht immer sofort ausreichend auf.
  • Laub, Gras und andere Vegetation können nach kurzer Zeit wieder austrocknen.
  • Unter Bäumen und in geschützten Bereichen kommt häufig deutlich weniger Regen an.
  • Schon kleine Zündquellen können trockenes Laub oder Gras entzünden.

Worauf sollte beim Aufstellen von Grablichtern geachtet werden?

Grablichter und Kerzen sollten nur so aufgestellt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass

  • sich keine leicht entzündlichen Matreialien in unmittelbarer Nähe befinden,
  • trockenes Laub, Gras oder andere Vegetation ausreichend Abstand zum Grablicht haben,
  • die Grablichter standsicher aufgestellt werden und
  • sie nicht in unmittelbarer Nähe von brennbaren Dekorationen oder Materialien stehen.

Besondere Vorsicht bei Baumgräbern

Insbesondere im Bereich der Baumgräber sollte weiterhin auf das Aufstellen und Anzünden von Grablichtern verzichtet werden. Durch trockenes Laub und andere Vegetation besteht dort weiterhin ein erhöhtes Brandrisiko.

 

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher der Friedhöfe weiterhin umsichtig zu handeln und die besondere Trockenheit zu berücksichtigen.