Die Stadt Zweibrücken hat wegen der sehr hohen Brandgefahr eine „Allgemeinverfügung zum Verbot offener Feuer, pyrotechnischer Gegenstände und sonstiger brandgefährlicher Handlungen im Gebiet der Stadt Zweibrücken“ erlassen. Sie gilt vom 11. bis 31. August 2026 im gesamten Stadtgebiet.
Kerzen und kleine Lichtquellen sind innerhalb der bebauten Ortslage erlaubt, wenn sie
Damit sind Grablichter auf allen Friedhöfen in Zweibrücken derzeit nicht erlaubt.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 47/2026 unter www.zweibruecken.de/amtsblatt einsehbar.