Bitte beachten Sie ab 1. März beim Schnitt im Garten

Auch in Zweibrücker Gärten steht die Nist- und Brutzeit für Vögel an.

 

Ab dem 1. März ist es aus Gründen des Artenschutzes bis zum 30. September nicht mehr gestattet, Bäume außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Grundstücke, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanze oder zur Gesunderhaltung der Bäume. (Vgl. § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz)

Wir.
Der Servicebereich
Untere Naturschutzbehörde.