Anerkannte Kfz-Annahmestellen, anerkannte Kfz-Verwerterbetriebe. Hinweis: Der Letztbesitzer muss bei der Abmeldung des Fahrzeugs einen Verwertungsnachweis vorlegen.

++ Warnung ++

Betrügerische E‑Mails im Umlauf

z.B. von buchhaltung@rechnungs-services.de

Diese E‑Mails stammen nicht vom UBZ !