z.B. Putzlappen, Sägespäne, Papierfilter, entleerte Ölbehälter Hinweis: angenommen werden nur ölgetränkte Betriebsmittel, von denen kein Öl abtropft und bei denen keine Selbstentzündungsgefahr besteht.
z.B. von buchhaltung@rechnungs-services.de
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