Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheids gemäß § 108 LWG i.V.m. §§ 74 Abs. 4, 27a und b VwVfG
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen RÜB RB28, RÜ29 und RÜ30 in den Hornbach beantragt. Diese Erlaubnis wurde am 17.02.2025 erteilt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Erlaubnisbescheid samt Plansatz für eine Dauer von zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Stadtbauamt Zweibrücken, Herzogstraße 3, Zimmer Nr. B034, eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch hier auf dieser Internetseite zur Verfügung: Bekanntmachung
Zusätzlich finden Sie hier weitere Pläne und Bilder der betroffenen Gebiete zur Ansicht:
- 00-Bescheid-RÜB RB 28-Unterer Hornbachrden
- 01-Genehmigungsplanung RÜB Unterer Hornbachstaden mit Schrägklärer
- 02-Anlage 1
- 03-Anlage 2
- 04-Anlage 3
- 05-Anlage 4
- 06-Anlage 5
- 07-Anlagenverzeichnis VI-VIII
- 08-Anlage VII Schmutzfrachtnachweis RB 28
- 09-Hydraulische Berechnungen-Kostenberechnung
- 10-Übersichtslageplan
- 11-Bau- und Lageplan
- 12-Längenschnitt-1
- 13-Längenschnitt-2
- 14-Längenschnitt Franckstraße
- 15-RÜB mit Schrägklärer
- 16-Drosselbauwerk
- 17-WWA-Berechnung
- 18-WWA auf Basis Top-Karte 1983 Auszug RÜ27-30
- 19-WWA-Bezug aktuelle Bebauung Auszug RÜ27-30