Bekanntmachung der Auslegung des Erlaubnisbescheids gemäß § 108 LWG i.V.m. §§ 74 Abs. 4, 27a und b VwVfG

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat eine gehobene Erlaubnis zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen RÜB RB28, RÜ29 und RÜ30 in den Hornbach beantragt. Diese Erlaubnis wurde am 17.02.2025 erteilt.


Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der Erlaubnisbescheid samt Plansatz für eine Dauer von zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Stadtbauamt Zweibrücken, Herzogstraße 3, Zimmer Nr. B034, eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch hier auf dieser Internetseite zur Verfügung: Bekanntmachung



Zusätzlich finden Sie hier weitere Pläne und Bilder der betroffenen Gebiete zur Ansicht:

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Abwasserwirtschaft.