Zu den Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gehört unter anderem die Datenerfassung von Arten im Bereich Flora und Fauna an verschiedenen Standorten, sowie ihre Sicherung und Pflege. Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile werden von uns ausgewiesen.
Im Auftrag übergeordneter Behörden überwachen wir Schutzbestimmungen und deren Umsetzung, setzen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen um und führen das Ökokonto und Ausgleichsflächenkataster. Tiere und Pflanzen werden vor Beeinträchtigungen durch den Menschen innerhalb ihrer Lebensgemeinschaften vom UBZ geschützt.
Wir setzen außerdem gezielte Erhaltungs- und Wiederansiedlungsmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten um (z. B. Umsiedlungen oder Schaffung von Ersatzlebensräumen).