Streckenkontrolle
Straßen- und Gehwegschäden werden erfasst, Brückenkontrollen vorgenommen und Baumschäden registriert. Streckenkontrollen sind für diese und ähnliche Störungen der Straßenordnung und- Sicherheit zuständig und sollen diese abstellen.
Straßenunterhaltung
Instandhaltungsmaßnahmen, Ausbesserungsarbeiten an Straßen und Gehwegen, aber auch die Pflege und Instandhaltung der Straßenbeschilderung und die Pflege des Straßenbegleitgrünes sind Aufgabengebiete der Straßenunterhaltung. Der Aufgabenbereich erstreckt sich auf alle städtischen Straßen von Zweibrücken.
Ölspurbeseitigung
Der UBZ ist im Bereich Zweibrücken für die Beseitigung von Ölspuren zuständig.
Müllabfuhr
Fünf Müllfahrzeuge sind im Auftrag des UBZ im Einsatz. Die Restabfallgefäße werden in einem zweiwöchigen, bzw. vierwöchigen Abholrythmus geleert.
Winterdienst
Unsere Streu- und Räumfahrzeuge sind in der Winterzeit mit der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte betraut. Hauptverkehrswege und -buslinien, aber auch Fußgängerüberwege, Brücken, Steigungen sowie Fußgängerzonen haben dabei oberste Priorität.
Kontrolle und Wartung Spielplätze
Zur Sicherheit und Unterhaltung der städtischen Spielplätze verfügt der UBZ über eine Spielplatzkolonne. Diese wartet und repariert die Spielgeräte. Auch die Grünanlagen der rund 40 Spielplätze werden gepflegt und gereinigt. Jährlich wird darüber hinaus der Gesamtzustand der Spieleinrichtungen überprüft und bewertet. Hier steht die Sicherheit an oberster Stelle.
Kontrolle und Pflege der städtischen Bäume
Die Kontrolle der Straßenbäume erfolgt durch Mitarbeiter der Streckenkontrolle.
Unterhaltung der Friedhöfe
Bei größeren Instandsetzungsmaßnahmen an Bauten auf den städtischen Friedhöfen werden Mitarbeiter des Betriebshofes eingesetzt.
Herstellung von Kanalhausanschlüssen und Durchführung kleinerer Kanalsanierungsmaßnahmen
Kanalsanierungsmaßnahmen. Kanalreinigung, die Herstellung von Kanalhausanschlüssen sowie Schachtsanierungen und Erneuerung der Kanalabdeckungen werden durch Mitarbeiter des Betriebshofes durchgeführt.